Rechtliches
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der PROFIREPRO GmbH
Geschäftssitz: Einsiedelstraße 6 / Halle 48, 23554 Lübeck
- Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Von den AGB abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. AGB des Auftraggebers werden auch ohne unseren Widerspruch selbst bei Lieferung oder Dienstleistung nicht Vertragsbestandteil.
- Aufträge, die als Angebot nach § 145 BGB einzustufen sind, können wir innerhalb von vier Wochen annehmen.
- Geringfügige zumutbare Abweichungen vom Angebot gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages. Diese Genehmigung gilt besonders für Änderungen oder Verbesserungen, die der Aufwertung der Leistung dienen. Reproduktionsbedingte Farbabweichungen, die sich z. B. durch Kontraständerung bei der Erstellung von subtraktiven Grundfarben ergeben, stellen keinen Mangel dar.
- Die Auftragserteilung sollte schriftlich erfolgen, weil bei einer mündlichen Auftragserteilung etwaige Übermittlungsfehler oder Missverständnisse zu Lasten des Auftraggebers gehen. Layouts, Reinzeichnungen etc. sind urheberrechtlich zugunsten der PROFIREPRO GmbH geschützt und dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.
- Originale werden, wenn nicht ausdrücklich oder schriftlich vermerkt, faksimile (wie Original) reproduziert.
- Abweichungen durch die Differenz zwischen additiver und subtraktiver Farbmischung sowie durch Druckschwankungen oder geänderte, vom Kunstdruckpapier abweichende Papiersorten stellen keinen Reprofehler dar.
- Ohne ein von uns erstelltes Proof oder qualitativ gleichwertiges Fremdproof gilt jede Reproduktionsqualität wegen der fehlenden Kontrolle als genehmigt.
- Die PROFIREPRO GmbH übernimmt die Herstellung von Druckvorlagen aus Daten, die der Auftraggeber auf seine Kosten und auf seine Gefahr z. B. auf CD-ROM, anderen Digitaldatenträgern oder per Datenfernübertragung zur Verfügung stellt.
- Jeder Auftraggeber verpflichtet sich, vor der Weiterverarbeitung alle von der PROFIREPRO GmbH gelieferten Digitalproofs, Filme, CD-ROM oder anderen Datenträger vor Druckfreigabe zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb einer Woche nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf einer Woche ohne schriftlichen Einspruch gelten sämtliche Vorlagen, Dateien und Datenträger als abgenommen.
- Für den Fall der nicht kontrollierten Druckfreigabe, Weitergabe oder Verarbeitung der Vorlagen durch den Auftraggeber haftet die PROFIREPRO GmbH nicht für Schäden, die beim Drucken oder der Weiterverarbeitung auftreten können. Soweit Fehler erst nach der Druckfreigabe im anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden, bleibt eine Haftung der PROFIREPRO GmbH auf den Auftragswert (Druckvorlagenwert) der Belichtung beschränkt.
- Die PROFIREPRO GmbH haftet weder für Auftragsverzögerungen und Auftragsfehler aufgrund unvollständiger oder fehlender Auftragsanweisungen und Datenträger noch für den Verlust von Daten während der Auftragsausführung, da eine besondere Sicherung der Daten ohne ausdrücklichen schriftlichen Auftrag an die PROFIREPRO GmbH nicht erfolgt. Für den Fall von Datenverlusten hat der Auftraggeber der PROFIREPRO GmbH einen weiteren Sicherungsdatenträger oder Kopien für die Ausführung zur Verfügung zu stellen.
- Der Auftraggeber ist der PROFIREPRO GmbH zum Schadenersatz für alle Nachteile verpflichtet, die durch die Verwendung von Daten und Datenträgern entstehen, die nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig angeliefert wurden, nicht funktionsfähig oder von Viren befallen sind oder eine Beschädigung von Laufwerken zur Folge haben.
- Wir weisen darauf hin, dass es mit der heutigen komplexen Technik nicht möglich ist, Programme so zu erstellen, dass sie in allen Kombinationen und Anwendungen fehlerfrei arbeiten. Vertragsgegenstand sind daher nur grundsätzlich brauchbare Daten oder Software im Sinne der Beschreibung. Damit ist keine Verwendungstauglichkeit für speziell vom Auftraggeber benutzte Hard- und/oder Software verbunden, es sei denn, die PROFIREPRO GmbH hat dies ausdrücklich schriftlich zugesichert.
- Bei reinen Belichtungsaufträgen von Kundendateien und Scanaufträgen auf Datenträgern werden die Auftragsdateien ohne ausdrücklichen Archivierungsauftrag an die PROFIREPRO GmbH nach Auslieferung und Abnahme durch den Kunden gelöscht. Der Auftraggeber sollte eine eigene Sicherungskopie erstellen. Für den Verlust von Daten wird keine Haftung übernommen.
- Die Herausgabe von Auftragsdateien erfolgt durch die PROFIREPRO GmbH, wenn dies der Auftraggeber ausdrücklich bei der Auftragserteilung vereinbart hat. Für das Zusammenstellen und Kopieren der Auftragsdateien berechnen wir eine Aufwandsentschädigung zum Stundensatz gemäß unserer aktuellen Preisliste sowie die Kosten der entsprechenden Datenträger.
- Die PROFIREPRO GmbH ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden beziehungsweise Auftraggebers anzufordern.
- Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden. Alle genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die der PROFIREPRO GmbH zustehende Vergütung ist sofort und ohne Abzug fällig. Maßgeblich hierfür ist die aktuelle Preisliste. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung gewähren wir 2 % Skonto auf den Nettopreis.
- Die Akzeptanz von Wechseln und Schecks behalten wir uns vor; ihre Entgegennahme erfolgt nur zahlungshalber. Die Tilgung unserer Forderung tritt erst mit vorbehaltloser Gutschrift des Gegenwertes auf unserem Konto ein.
- Bei Zahlungsverzug sind Zinsen von mindestens 6 % p. a. zu zahlen. Ab der zweiten Mahnung werden dem Auftraggeber je weiterer Mahnung Kosten von 5,12 EUR berechnet.
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der PROFIREPRO GmbH.
- Von uns angegebene Lieferfristen beginnen erst nach Klärung sämtlicher technischer und kaufmännischer Fragen und dem kompletten Vorliegen der schriftlichen Auftragserteilung.
- Gerät die PROFIREPRO GmbH bei der Erfüllung des Auftrages und vorheriger Terminsetzung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig in Verzug, ist eine Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
- Ein Verzug seitens der PROFIREPRO GmbH verlangt das Setzen einer dem Arbeitsaufwand angemessenen Nachfrist seitens des Auftraggebers. Sollte die PROFIREPRO GmbH nach Ablauf der Nachfrist ihrer Verpflichtung zur Erfüllung des Auftrages nicht nachgekommen sein, berechtigt dies den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Auftraggeber ausschließlich dann zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
- Ein Verzug seitens des Auftraggebers durch Nichteinhaltung seiner zeitnahen Mitwirkungspflichten, etwa Lieferung von Inhalten, Zwischenabnahmen oder Mitteilungen von Korrektur- oder Änderungswünschen, und der Ablauf einer hierfür gesetzten Nachfrist berechtigen die PROFIREPRO GmbH ihrerseits zum Vertragsrücktritt sowie zur Rechnungstellung aller bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten einschließlich der vom Auftraggeber verursachten Mehraufwendungen.
- Ein seitens des Auftraggebers unberechtigter Rücktritt vom Vertrag nach Beginn der Auftragsumsetzung berechtigt die PROFIREPRO GmbH zur Rechnungstellung von mindestens 50 % des Auftragsvolumens oder bei fortgeschrittener Umsetzung aller bis dahin entstandenen Kosten. Nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist sind wir zur Kündigung des Auftrags berechtigt.
- Die bei Vertragsrücktritt seitens der PROFIREPRO GmbH oder des Auftraggebers in Rechnung gestellten Kosten decken ausschließlich den Arbeitsaufwand. Die Nutzungsrechte der bis zu diesem Zeitpunkt erstellten Werke verbleiben als Urheber im Besitz der PROFIREPRO GmbH.
- Die Festsetzung der Nachfrist erfolgt schriftlich im Einverständnis und mit Unterschrift von Auftraggeber und Auftragnehmer.
- Weist der Auftrag bei Abnahme Mängel auf, die den Gebrauch oder die Tauglichkeit vertragsgemäß mindern, werden diese Mängel von uns beseitigt. Kommen wir dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, kann der Auftraggeber nach einer zweimonatigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Reduzierung des Entgelts verlangen.
- Die PROFIREPRO GmbH versichert, dass alle Ausarbeitungen mit größter Sorgfalt erstellt werden. Wir verpflichten uns ausschließlich zur Mängelbeseitigung bei von uns hergestellten und unveränderten Ausarbeitungen. Wir verpflichten uns nur dann zur Mängelbeseitigung, wenn der Mangel unserem Risikobereich zuzurechnen ist. Dies ist insbesondere dann nicht der Fall, wenn der Mangel auf der vom Auftraggeber erteilten Aufgabenstellung oder seiner fehlerhaften und/oder unzureichenden Mitwirkung beruht. Stellt sich heraus, dass der Mangel nicht unserem Risikobereich zuzurechnen ist, hat der Auftraggeber die entstandenen Aufwendungen laut unserer aktuellen Preisliste und Bedingungen zu erstatten.
- Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Die PROFIREPRO GmbH haftet deswegen nicht für Schäden, die nicht am Auftrag selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden.
- Der Geschäftssitz der PROFIREPRO GmbH gilt als Erfüllungsort. Dem Auftraggeber werden auf Wunsch die erstellten Produkte zugeschickt. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber. Bei Versendung trägt der Auftraggeber das Beschädigungs- und Verlustrisiko. Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt unser Geschäftssitz als Gerichtsstand vereinbart.
- Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Jede Änderung oder Ergänzung hat schriftlich zu erfolgen. Sollten sich Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig herausstellen, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die ungültigen Bestimmungen durch eine neue rechtlich zulässige Vereinbarung ersetzen, um dem verfolgten rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck so nahe wie möglich zu kommen. Nimmt die PROFIREPRO GmbH Rechte aus diesem Vertrag nicht oder verspätet wahr, bedeutet dies keinen Verzicht.
- Salvatorische Klausel: Durch eine etwaige Unwirksamkeit dieses Vertrages wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Vereinbarungen treten die gesetzlichen Regelungen. In Ermangelung einer gesetzlichen Regelung treffen die Parteien im Verhandlungswege eine Vereinbarung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der getroffenen Regelung am ehesten entspricht.
